- Zahlstellengeschäft
- 1. Einlösung der fälligen ⇡ Zinsscheine und ⇡ Dividendenscheine durch eine Bank im Auftrag der Aussteller der betreffenden Papiere. Die Bank berechnet dem Anleiheschuldner bzw. der AG eine geringe Provision, die Auszahlung der Zins- und Dividendenbeträge an das Publikum erfolgt kostenlos. Auch die Auszahlung ausgeloster oder fälliger Wertpapiere und die Ausgabe neuer Coupon- und Dividendenbögen erfolgt durch die Zahlstelle. An jedem Börsenplatz, an dem die entsprechenden Wertpapiere gehandelt werden, muss auch eine Zahlstelle vorhanden sein.- 2. Der Begriff Zahlstelle ist auch im Zusammenhang mit dem nationalen und internationalen Zahlungsverkehr, z.B. durch Lastschriften, gebräuchlich.
Lexikon der Economics. 2013.